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Aut-idem

Was versteht man unter aut-idem?

„Aut idem" ist lateinisch und bedeutet: „oder das Gleiche". Im Apothekenrecht wird damit die Möglichkeit des Apothekers beschrieben, statt eines vom Arzt verordneten Arzneimittels ein anderes, wirkstoffgleiches Präparat an den Patienten abzugeben. Denn durch die Abgabe preisgünstiger, wirkstoffgleicher Arzneimittel können bedeutende Einsparungen erzielt werden.

Das Präparat muss in Wirkungsstärke und Packungsgröße mit dem verordneten Arzneimittel identisch und für die gleichen Anwendungsgebiete zugelassen sein, sowie die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform haben (zum Beispiel Tabletten / Dragees). Diesen Austausch nennt man Substitution.

Im Zuge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) sind Apothekerinnen und Apotheker angehalten, nur die Arzneien abzugeben, für die die Kasse des Patienten einen Rabattvertrag mit den Arzneimittelherstellern abgeschlossen hat.

Ausnahmen:

Wird der Austausch vom verordnenden Arzt nicht gewünscht, so kann dieser die Substitution auf dem Rezept durch Ankreuzen ausschließen.

Dies hat den großen Vorteil, dass der Apotheker nicht auszutauschen braucht und Sie als Patient immer das vom Arzt verschriebene 1 A Pharma-Produkt in bewährter 1 A Pharma-Qualität erhalten.