Grünes Rezept
Rosa,blau, gelb oder grün – die verschiedenen Farben der Rezepte erleichtern den Arbeitsalltag in Praxen und Apotheken sowie den Krankenkassen die Abrechnung. Sie zeigen auf den ersten Blick, um was für ein Formular es sich handelt.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten für verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Regel rosa Rezepte, Privatversicherte immer öfter blaue, und wer Arzneimittel benötigt, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, gelbe. Seit 2004 gibt es auch das grüne Rezept. Seitdem nämlich dürfen Ärzte Arzneimittel, die zwar apotheken- aber nicht verschreibungspflichtig sind, nicht mehr auf einem rosa Rezept verordnen, sondern nur noch auf einem grünen Rezept empfehlen.
Esgibt Situationen, in denen Ärzte die Einnahme nicht verschreibungspflichtiger Medikamente als notwendig oder zumindest als ratsam erachten. In diesen Fällen stellen sie ihren Patienten ein grünes Rezept aus. Unter bestimmten Umständen übernehmen die Krankenkassen auch die Kosten für Medikamente, wenn ein grünes Rezept ausgestellt wurde. Ob dies Ihre Arzneimittel betrifft, kann Ihnen Ihre Krankenkasse beantworten.
Schon gewusst? Ein Rezept muss auch nicht in Papierform sein. Schauen Sie sich jetzt unser Erklärvideo zum eRezept an. Darin erklären wir, warum es das elektronische Rezept gibt, wie es funktioniert und welche Vorteile der papierlose Prozess mit sich bringt.
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