Medikamente – verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig oder frei verkäuflich

 

Deutschlandzeichnet ein sehr achtsamer Umgang mit Medikamenten aus. Aus diesem Grund sind auch viele Medikamente nicht überall frei erhältlich, sondern ein Großteil nur in der Apotheke. Arzneimittel lassen sich in drei Kategorien einteilen:

  • verschreibungspflichtige Medikamente, für die man ein Rezept vom Arzt benötigt und die nur in der Apotheke erhältlich sind.
  • apothekenpflichtige Medikamente, die man zwar ohne Rezept, aber ebenfalls nur in der Apotheke erhält.
  • frei verkäufliche Medikamente, die nicht apothekenpflichtig sind und beispielsweise auch von Drogeriemärkten angeboten werden dürfen.

Wasbedeutet verschreibungspflichtig genau – und wieso gibt es eine Verschreibungspflicht? Verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen von einem Arzt verordnet werden. Darüber, in welche Kategorie ein Medikament fällt, entscheidet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft mit Zustimmung des Bundesrates. Apothekenpflichtig ist ein Arzneimittel, wenn der Gesetzgeber die Beratung des Apothekers für sinnvoll hält, um den richtigen Umgang des Patienten mit dem Medikament zu gewährleisten.

Informationen über verschreibungspflichtige Medikamente erhalten Patienten z. B. im Beipackzettel und im Gespräch mit dem Arzt oder in der Apotheke.

 

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